Erklärung zur Barrierefreiheit
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Roxane GmbHWeikardshof 2
D-36157 Ebersburg
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Bereitstellung von Informationen über unsere Produkte.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Über unsere Webseite erhalten Sie einen Überblick über unsere Produkte. Interessierte können direkt mit uns in Kontakt treten und sich über unsere Produkte informieren.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist derzeit weitgehend mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Während einer Überarbeitung am 23.06.26 wurden folgende Barrieren behoben:
- Der Kontrast von Texten und interaktiven Elementen wurde optimiert.
- Die Tastaturbedienbarkeit wurde hergestellt.
- Bildinhalte wurden mit Schlagwörtern versehen.
- Animationen sind nun deaktivierbar.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung
Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Website barrierefrei gemäß den Anforderungen der WCAG 2.2 AA zu gestalten. Sollten Sie dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung: 26.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der oben genannten Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 23.06.26
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf einer externen Prüfung durch einen unabhängigen Anbieter.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur Barrierefreiheit unserer Website geben möchten, kontaktieren Sie uns bitte:
E-Mail: e.daubenmerkl@sources-alma.com
Schlichtungsverfahren
Sollte Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit unbeantwortet bleiben oder aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellend behandelt werden, haben Sie das Recht, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Zuständig ist die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG: